Kuscheliges Einzelhaus in ruhiger Lage am Wald

Ort
25980 Westerland
Kaufpreis
950.000,00 €
Gesamtfläche
128 m²
Grundstücksfläche
280 m²
Zimmer
4
Lage

In ruhiger Wohnlage am Friedrichshain und nur wenige Meter von den Strandübergängen „Seenot“ und „Uthlandstraße“ entfernt, wohnen Sie in einer schönen Wohnlage umgeben von kleinen Einzel- und Doppelhäusern.  

 


Beschreibung

Erdgeschoss:              
Wohn- und Esszimmer, Windfang, separate Küche, Gäste-WC, Flur, Schlaf-/Arbeitszimmer, Flur. Die geschützte Terrasse befindet sich im rückwärtigen Grundstücksbereich.

Obergeschoss:           
2 Schlafzimmer, Duschbad/WC, Flur, voll verglaste Loggia

Untergeschoss:          
Das Gebäude ist halb unterkellert. Hier befindet sich eine Speisekammer, ein Wasch- und Trockenraum, eine Werkstatt/Abstellraum sowie die Gasheizung

Der Spitzbodenraum ist über eine Auszugtreppe erreichbar.

Das Haus verfügt über eine Garage, einen Pkw-Stellplatz sowie ein Gartenhaus im rückwärtigen Grundstücksbereich.

Objektdaten

Baujahr
1956
Wohnfläche
93 m²
Gesamtfläche
128 m²
Grundstücksfläche
280 m²
Zimmer
4
Schlafzimmer
3
Badezimmer
1
Gäste-WC
Ja
Einbauküche
Ja
Balkon/Terrasse
Ja
Garten
Ja
Keller
Ja
Parkplatz
Garage
Parkflächenanzahl
1
Objektzustand
Gepflegt
Qualität der Ausstattung
normal
Bezugsfrei ab
sofort

Kosten

Kaufpreis
950.000,00 €
Courtage
3,57 % inkl. MwSt
Courtage Details
Im Falle eines Kaufabschlusses zahlt der Käufer an die Firma Reinhold Riel Immobilien GmbH, Westerland, eine Provision in Höhe von 3,57 % inkl. MWST. des Kaufpreises. Die RRI hat mit dem Verkäufer eine gleichlautende Vereinbarung abgeschlossen.

Energieausweis

Energieausweistyp
Bedarfsausweis
Endenergiebedarf
201,61 kWh/(m²*a)
Heizungsart
Gas-Heizung
Baujahr der Anlage
2002
Energieeffizenzklasse
G
Energieausweis-Erstellungsdatum
ab 01. Mai 2014
Energieausweis-Gültigkeitsdatum
08.10.2033
Befeuerungsart / wesentliche Energieträger
Gas
Ausstattung

Das Haus befindet sich im B-Plan Nr. 62 der Gemeinde Sylt. Es handelt sich um ein sog. SO-1 Gebie t, in dem Dauerwohnen und Touristenbeherbergung zugelassen sind. Genehmigt und errichtet wurde es als Wohnhaus, d.h. es ist aktuell zur 1. und 2.Wohnsitznutzung zu gelassen. Eine eventuell angedachte Nutzungsänderung sollte über einen Architekten oder andere Baufachleute geklärt werden.

Objektanfrage

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